Umweltbundesamt: Herstellung von Eisen und Stahl

Dioxin aus Sinteranlagen. In der Sinteranlagenverordnung sind Grenzwerte für staubförmige Emissionen gasförmige Emissionen (HCl, HF, SO 2 und NO x) und für Dioxine vorgesehen.Die Grenzwerte gelten seit dem 1.1.2002 auch für Altanlagen, nur der Grenzwert für Dioxinemissionen tritt erst mit 1.1.2004 in Kraft und gilt nicht für vor diesem Zeitpunkt genehmigte Anlagen.

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