Satzung über die öffentlichen Anlagen, Kinderspielplätze ...

2018-1-3 · (1) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Satzung sind 1. Grünanlagen, die mit Rasen, Blumen oder Gehölzen gestaltet sind und der Öf-fentlichkeit zugänglich gemacht wurden. 2. von der Gemeinde unterhaltene Erholungsanlagen, welche als Liegewiesen oder Grünflächen ausgestattet sind und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. 3.

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